Gemeindeabfallverband - Vorschreibung

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In der Vorschreibung wurde aufgrund eines technischen Fehlers der Jahresbetrag bei der Bereitstellung ausgewiesen.

Die Bürger haben folgende Möglichkeiten:

• Die Vorschreibung zur Gänze bezahlen. In diesem Fall wird der Bereitstellungsbetrag in der zweiten Jahresvorschreibung nicht mehr verrechnet.

• Bei der Zahlung die Hälfte des ausgewiesenen Bereitstellungsbetrags in Abzug bringen. Die verbleibende Hälfte wird mit der Sommervorschreibung vorgeschrieben.

• Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Abbuchungsverfahren kann auf Wunsch eine manuelle Anpassung vorgenommen werden, sodass die Hälfte des Bereitstellungsbetrags eingezogen wird.

Der Einzug erfolgt am 15. Februar, daher ist eine entsprechende Meldung vor diesem Termin erforderlich.

09.02.2026