In Niederösterreich gilt gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz im Ortsgebiet eine Leinen-oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden.
Sofern erforderlich, jedenfalls aber:
· in öffentlichen Verkehrsmitteln
· in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen,
· auf Kinderspielplätzen,
· an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten
· bei Veranstaltungen
· in beengten Räumen wie z. B. Lifte und Aufzüge
müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich IMMER mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.
Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht außerhalb des Ortsbereichs, wie z.B. im Wald, auf Wiesen und Feldern. Allerdings müssen Hundehalterinnen und Hundehalter sicherstellen, dass Ihre Hunde keine Menschen oder andere Tiere belästigen.