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Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen u. Urnengräbern beträgt für:
Erdgrabstellen (Reihengräber, Familiengräber, auch für die Beisetzung von Urnen) € 200,--
gemauerte Grabstellen (Grüfte) bis zu 4 Särge € 1000,-- bis zu 6 Särge € 1500,--
für Randgräber Zuschläge von € 50,--
Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) für jeden angefangenen Tag € 20,--
Benützung der Aufbahrungshalle für jeden angefangenen Tag € 20,--