Grabankauf

Zuständig

Ankauf eines Grabes:

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen u. Urnengräbern beträgt für:

Erdgrabstellen (Reihengräber, Familiengräber, auch für die Beisetzung von Urnen) € 200,--

gemauerte Grabstellen (Grüfte) bis zu 4 Särge € 1000,-- bis zu 6 Särge € 1500,--

für Randgräber Zuschläge von € 50,--

Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) für jeden angefangenen Tag € 20,--

Benützung der Aufbahrungshalle für jeden angefangenen Tag € 20,--